Die Reichensteuer in Höhe von 45 Prozent wird nur von einer Minderheit von 0,2 Prozent bezahlt. (VJ 2013)

Im Übrigen wird auf die zu bezahlende Lohnsteuer bzw. Einkommenssteuer noch der Solidarititäszuschlag mit 5,5 Prozent erhoben. So dass der wahre Spitzensteuersatz bei echten Großverdienern eher bei 46,86 – 47,46 Prozent liegt. Bei Religionszugehörigkeit erhöht sich dieser Spitzensteuersatz nochmals. Da die Religionszugehörigkeit jedoch eine freiwillige Angelegenheit ist, möchten wir dies hier nicht näher beleuchten.

Laut Statistische Bundesamt hat sich die die Zahl der Einkommensmillionäre in 2013 gegenüber von 2010 um 2800 auf 17.400 erhöht (0,04 Prozent aller Steuerpflichtigen Personen). In der obengenannten Lohn- und Einkommensteuerstatistik für 2013 werden Steuerpflichtige mit Einkünfte von mindestens einer Million Euro geführt. Das Durchschnittseinkommen dieser Einkommensmillionäre betrug 2,7 Millionen Euro. Aufgrund der langen Fristen in der Steuerveranlagung ist diese Statistik immer erst nach einer gewissen zeitlichen Verzögerung von etwa dreieinhalb Jahren nach Ende des Veranlagungsjahres verfügbar.

Den Reichensteuersatz von 45 Prozent mussten in diesem Zeitraum 79.200 Personen (0,2 Prozent aller Steuerpflichtigen Personen) bezahlen. Als Einzelperson wird die Reichensteuer fällig ab einem Jahreseinkommen von 250.731 Euro, bei gemeinsam veranlagten Personen (Ehegattensplitting) fällt die Reichensteuer ab einem Jahreseinkommen von 501.462 Euro an. Diese Personengruppe war im Veranlagungsjahr 2013 verantwortlich für 11,5 Prozent der gesamten Lohn- und Einkommensteuer.

Den Spitzensteuersatz von 42 Prozent der 2013 ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 52.882 Euro bei Einzelveranlagung bzw. 105.764 Euro erhoben wurde, bezahlten hingegen 2,1 Millionen Frauen und Männer (5,28 Prozent aller Steuerpflichtigen Personen). Deren Anteil an der gesamten Lohn- und Einkommensteuer betrug 43,0 Prozent.

9,6 Millionen Personen mussten hingegen gar keine Steuer bezahlen, da ihr Einkommen unter dem Freibertrag von 8131 Euro (Einzelveranlagung) und 16.262 Euro (Zusammenveranlagung) lag. Das durchschnittliche Jahreseinkommen dieser Gruppe lag bei knapp 7000 Euro.

Im Veranlagungszeitraum 2013 wurden 39,8 Millionen Steuerpflichtige gezählt, wobei zusammen veranlagte Personen als ein Steuerpflichtiger gewertet wurden. Diese Steuerpflichtige hatten in 2013 Einkünfte von 1,4 Billionen Euro. Die von den Arbeitgebern einbehalten Lohnsteuer summiert mit der von den Finanzbehörden festgesetzten Einkommensteuer beliefen sich zusammen auf 246 Milliarden Euro. In dieser Steuerkategorie konnten die Finanzbehörden gegenüber von 2010 im Veranlagungszeitraum 2013 Mehreinnahmen von 40 Milliarden Euro erzielen.


Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2013

Steuereinnahmen nach Steuerarten gesamt für 2016

43,4 Millionen Personen mit Wohnort Deutschland waren im Jahresdurchschnitt in 2016 erwerbstätig (Quelle: Statistische Bundesamt).