Die Deutschen Datenschutzbehörden haben für den rechtskonformen Einsatz des Web-Analysetools Google Analytics strenge Richtlinien entwickelt. Für die Einhaltung dieser Richtlinien ist der deutsche Webseitenbetreiber selbst verantwortlich.
Nach dem deutschen Datenschutzgesetz ist der Einsatz von Google-Analytics bei Einhaltung folgender Richtlinien legitim:
- Auf der Webseite muss einen Datenschutzerklärung zu finden sein, die darauf hinweist dass Google Analytics auf dieser Webseite eingesetzt wird
- Im Google Analytics Code muss die IP-Masken Funktion eingebunden werden, die dafür sorgt, dass nicht die vollständige IP-Adresse des Nutzer gespeichert wird oder zur weiteren Verarbeitung genutzt wird. (Dadurch ist die eindeutige Identifizierung des Nutzers aufgrund der IP-Adresse unmöglich).
- Der Nutzer muss darauf hingewiesen, dass er Widerspruch gegen die Erfassung seiner Nutzungsdaten einlegen kann. Hierfür soll der Webseiteneintreiber einen Download-Link (http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de) für Browser Deaktivierungs-Add-Ons bereitstellen. Mit Hilfe dieses Add-On wird die Google Analytics Funktion deaktiviert.
Bei Einhaltung dieser Richtlinien ist gewährleistet, dass der Webseitenbetreiber Google-Analytics ohne Beanstandung der Datenschutzbehördern verwenden kann.
externe Quellen zum Thema rechtskonformer Betrieb von Google Analytics:
Deutsche Datenschutzbehörden bestätigen unter Auflagen den rechtskonformen Einsatz von Google Analytics
Beanstandungsfreier Betrieb von Google Analytics ab sofort möglich
Finde ich zwar massiv übertrieben. Aber so ist das in Deutschland. Wir nutzen bei allen unseren Seiten die anonymizeIP Funktion von Google Analytics auch.