Die Deutschen Datenschutzbehörden haben für den rechtskonformen Einsatz des Web-Analysetools Google Analytics strenge Richtlinien entwickelt. Für die Einhaltung dieser Richtlinien ist der deutsche Webseitenbetreiber selbst verantwortlich.

 


Nach dem deutschen Datenschutzgesetz ist der Einsatz von Google-Analytics bei Einhaltung folgender Richtlinien legitim:

  • Auf der Webseite muss einen Datenschutzerklärung zu finden sein, die darauf hinweist dass Google Analytics auf dieser Webseite eingesetzt wird
  • Im Google Analytics Code muss die IP-Masken Funktion eingebunden werden, die dafür sorgt, dass nicht die vollständige IP-Adresse des Nutzer gespeichert wird oder zur weiteren Verarbeitung genutzt wird. (Dadurch ist die eindeutige Identifizierung des Nutzers aufgrund der IP-Adresse unmöglich).
  • Der Nutzer muss darauf hingewiesen, dass er Widerspruch gegen die Erfassung seiner Nutzungsdaten einlegen kann. Hierfür soll der Webseiteneintreiber einen Download-Link (http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de) für Browser Deaktivierungs-Add-Ons bereitstellen. Mit Hilfe dieses Add-On wird die Google Analytics Funktion deaktiviert.


Bei Einhaltung dieser Richtlinien ist gewährleistet, dass der Webseitenbetreiber Google-Analytics ohne Beanstandung der Datenschutzbehördern verwenden kann.

 


externe Quellen zum Thema rechtskonformer Betrieb von Google Analytics:
Deutsche Datenschutzbehörden bestätigen unter Auflagen den rechtskonformen Einsatz von Google Analytics

Beanstandungsfreier Betrieb von Google Analytics ab sofort möglich